Schiedsstelle der Stadt Doberlug-Kirchhain
Frau Monika Obenaus, Frau Karin Wolf
Poststraße 6
03253 Doberlug-Kirchhain
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Jeden zweiten Dienstag im Monat von 17.00 - 19.00 Uhr
Vorschaubild Schiedsstelle der Stadt Doberlug-Kirchhain
Von den Schiedspersonen werden Schlichtungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, eine gütliche Einigung (Vergleich) zwischen den Parteien herbeizuführen.
Verhandlungsgegenstand können dabei die Streitigkeiten nach dem bürgerlichen Recht sein, wobei es sowohl um solche wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, als auch um nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre gehen kann. Nicht zur Verhandlung stehen Streitigkeiten in Familien- und Arbeitsrechtssachen. Schiedsstellen werden aber auch in Strafsachen, nämlich bei einem so genannten Sühneversuch, tätig.
Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Schlichtungsgesetzes am 01.01.2001 hat sich die Bedeutung der Schiedsstelle und damit die der Schiedspersonen erheblich erhöht.
Danach sind die Schiedsstellen für bestimmte Streitigkeiten praktisch eine gerichtliche Vorinstanz, die zwingend anzurufen ist, bevor der Gang zum ordentlichen Gericht, bei uns das Amtsgericht Bad Liebenwerda, überhaupt möglich wird.
In Strafsachen ist ein erfolgloser Sühneversuch vor der Schiedsstelle Voraussetzung für eine Klageerhebung bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
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